Ausgangszustandsbericht (AZB)

Betreiber bestimmter Anlagen (sogenannte IED-Anlagen) müssen seit Einführung der europäischen IED-Richtlinie bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung an der genehmigungspflichtigen Anlagen einen Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser als Teil der Genehmigungsunterlagen vorlegen.

Der Ausgangszustandsbericht soll die Stoffkonzentration der in der Anlage verwendeten gefährlichen Stoffe quantitativ erfassen und dient der Beweissicherung für eine spätere Stilllegung der Anlage. Nach der Stilllegung ist eine weitere Untersuchung zum Endzustand durchzuführen und ein Vergleich mit der Situation im Ausgangszustand zu ziehen. Sofern eine erhebliche Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück festgestellt wird, besteht für den Anlagenbetreiber eine Verpflichtung den Standort in den Ausgangszustand zurückzuführen.

Für Anlagenbetreiber von IED-Anlagen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Prüfung der Erfordernis der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB)
  • Erstellung eines Untersuchungskonzeptes abgestimmt auf die in der Anlage verwendeten gefährlichen Stoffe 
  • Abstimmung des Untersuchungskonzeptes mit dem Auftraggebenden und der Genehmigungsbehörde
  • Planung und Durchführung aller Felduntersuchungen zur Gewinnung von Boden- und Grundwasserproben durch eigene Fachkräfte
  • Planung von Grundwassermessstellen und fachliche Begleitung des Messstellenbaus
  • Erstellung des Ausgangszustandsberichts

Seit Einführung der AZB-Pflicht für Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen in verschiedenen Branchen mit Ausgangszustandsberichten begleitet. Wir werden auch für ihre Anlage ein geeignetes Konzept erstellen und umsetzen. Sprechen Sie uns gerne an.